Benützungsregeln/Haftungsauschluß

Grundregeln für die Benützung der Motocrossstrecke

Motorradclub Wolkersdorf

Die Benützung der Motocrossstrecke ist ausschließlich Mitgliedern der MCW gestattet. Widerrechtliches Handeln wird mit Besitzstörung geahndet.
Den Anordnungen des Betreibers ist unbedingt folge zu leisten.
Es gilt eine generelle Lärmbeschränkung laut AMF-Bestimmungen (mx. 96 dB)

Vor dem Befahren der Strecke ist diese sorgfältig auf eventuelle Hindernisse zu überprüfen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr und ausschließlich auf der vorgegebenen Strecke. (Hinweis: Haftungsausschluss)

Rasenflächen dürfen keinesfalls befahren werden! Das vorzeitige Verlassen der Strecke ist verboten, da dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko für andere Fahrer/Innen darstellt. Die Strecke wird ausschließlich nach der Ziel Kurve mit Handzeichen auf der Start-/Zielgeraden verlassen.

Die Streckeneinfahrt befindet sich rechts neben der Startmaschine. Das Benutzen oder Überfahren der Startmaschine ist zu unterlassen. Ein Starttraining ist möglich, allerdings nur mit genügend Abstand, um eine Verschmutzung der Startvorrichtung zu verhindern.
Abkürzen sowie selektives Sektionstraining ist aus Sicherheitsgründen absolut verboten! Anhalten auf gefährlichen Passagen ist strikt zu unterlassen – bitte nutzt dafür den Start/Ziel Bereich, um Kollisionen zu vermeiden.

Bei Unfällen ist keinesfalls sofort zur verunfallten Person zu laufen – es muss sichergestellt sein, dass beim Überqueren oder Einlaufen in die Strecke keinesfalls ein Motorrad übersehen wird. Im Idealfall übernimmt eine zweite Person die Absicherung der Unfallstelle.

Kinder bleiben ausnahmslos außerhalb der Streckenabgrenzungen – Streckenbesichtigung bzw. Überqueren der Strecke ist ausschließlich mit einem Erziehungsberechtigten gestattet.

Für Fahrer/Innen gilt absolutes Alkoholverbot.

Die Nutzung der Strecke ist ausschließlich mit geeigneten und dafür vorgesehenen MOTOCROSS Motorrädern gestattet. Nicht zugelassen sind insbesondere „Kleinkrafträder“ („Spielzeugmopeds“), Pitbikes oder ähnliches, ohne eindeutige Klassifizierung sowie sonstige Fahrzeuge, die nicht dem Motocross-Sport zugeordnet werden können oder den technischen Anforderungen nicht entsprechen.
Der Vorstand behält sich vor, Fahrzeuge jederzeit zu überprüfen und im Zweifelfall von er Nutzung auszuschließen. Die Entscheidung des Vorstands ist bindend. Ein Anspruch auf Nutzung der Strecke besteht in diesem Fall nicht.
ACHTUNG: Das Trainieren ist ausschließlich an Werktagen gestattet!

Trainingszeiten

Mai bis August: 09:00 – 19:00 Uhr

September bis April: 10:00 Uhr – 1 Stunde vor Sonnenuntergang
Der jeweilige Sonnenuntergang kann in diversen Wetterapps abgefragt werden.
An Sonn- bzw. Feiertagen ist unsere Strecke geschlossen.

Kindertraining

Bei Teilnahme von Kindern (ausschließlich 50ccm und bis 65 ccm) gilt folgende Regelung:

Je volle Stunde: 20 Minuten Training für Kinder, danach 40 Minuten für ALLE ab 85ccm.
Hierbei werden KEINE Ausnahmen gemacht!

Allgemeine Vorschriften

  • Unterlegsmatten für Motorräder sind behördlich vorgeschrieben.
  • Die Notfallkarte ist sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
  • Trainieren außerhalb der Strecke ist strengstens verboten.
  • Fahren im Fahrerlager und auf der Strecke nur im Schritttempo.
  • Ein Ölwechsel ist innerhalb und außerhalb der Strecke verboten.
  • Fahren nur in der angezeigten Fahrtrichtung
  • Das Tor ist nach dem letzten Fahrer ordnungsgemäß zu verschließen!
  • Verstöße können zum sofortigen Trainingsausschluss führen.

 

Die Benützung der Motocrossstrecke ist ausschließlich Mitgliedern der MCW gestattet. Widerrechtliches Handeln wird mit Besitzstörung geahndet.
Für die Reinhaltung der Strecke und des Fahrerlagers ist immer zu sorgen. Diverser Müll und Abfall hat jede Person selbst zu entsorgen.
Für Hunde gilt Leinenpflicht – Hundekot ist zu beseitigen (auch außerhalb des Geländes).

Fahrten am Asphalt zum Reinigen der Reifen sind wegen der Wegverschmutzung verboten.
Nicht vergessen – der Letzte/die Letzte schließt ordnungsgemäß das Tor zu.

Zum Tanken, Kettenschmieren oder sonstigen Wartungsarbeiten am Bike ist ausnahmslos das Fahrerlager zu benutzen. Sonstige Reparaturarbeiten wie Flüssigkeitswechsel, Ölwechsel etc sind am gesamten Gelände strengstens verboten.

Bei Missachten einer dieser Punkte, kann ein sofortiges Fahrverbot von anwesenden Vorstandsmitgliedern ausgesprochen werden.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen wird die Jahresmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung aberkannt.

Jede Person hat das Recht, die Mitgliedschaft des MCW´s zu überprüfen. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, auf Verlangen ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, ist die betroffene Person unverzüglich dazu verpflichtet, die Strecke zu verlassen. Die Einhaltung dieser Regel dient der Sicherheit und Ordnung aller Mitglieder und Gäste.

Jeder Benutzer/ jede Benutzerin nimmt zu Kenntnis, dass er/sie für jede Art von Schaden den er/sie verursacht, persönlich bzw. sein/ihr Rechtsnachfolger verantwortlich ist. Für etwaige Folgen muss er/sie selbst aufkommen. Er/Sie verpflichtet sich, gegenüber dem Veranstalter keine wie immer gearteten Schadensansprüche zu erheben. Weiteres verpflichtet sich jeder (inkl. Betreuer) sich den Anforderungen zu unterwerfen, um optimale Sicherheit zu gewährleisten. Eltern haften für ihre Kinder!
Die Schlossnummer darf keinesfalls an dritte bzw. Nichtmitglieder weitergegeben werden.

 
Der Vorstand bedankt sich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen, freut sich über Ihre aktive Teilnahme an unseren Veranstaltungen und wünscht allen Mitgliedern ein erfolgreiches und unfallfreies Jahr 2026!

Mit sportlichem Gruß
Der Vorstand des MC Wolkersdorf

VERBINDLICHER HAFTUNGSVERZICHT, RISIKOAUFKLÄRUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Motorrad Club Wolkersdorf

  1. Geltungsbereich
    Diese Erklärung gilt uneingeschränkt für alle Aktivitäten des Motorrad Club Wolkersdorf, insbesondere für:
    – Motocross-Trainings
    – Trainingstage
    – Veranstaltungen
    – RennenSie umfasst das gesamte Gelände, einschließlich:
    – Rennstrecke
    – Fahrerlager
    – Zuschauerbereiche
    – Zufahrten und Nebenflächen2. Bewusstsein der Risiken
    Der Unterzeichner bestätigt ausdrücklich, dass ihm die besonderen Gefahren des Motorsports – insbesondere Motocross – bekannt sind.
    Dazu zählen insbesondere:
    – Stürze, Kollisionen und Überschläge
    – schwere bis tödliche Verletzungen
    – unvorhersehbare Streckenverhältnisse
    – Fehlverhalten anderer Teilnehmer
    Diese Risiken werden wissentlich und vollumfänglich in Kauf genommen.

    3. Teilnahme auf eigene Gefahr
    Die Teilnahme sowie das Betreten und Befahren des gesamten Geländes erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr.

    4. Umfassender Haftungsverzicht
    Der Unterzeichner verzichtet hiermit – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich und unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche gegenüber:
    – dem Motorrad Club Wolkersdorf
    – dem Veranstalter
    – Grundstückseigentümern
    – Funktionären, Mitgliedern
    – Helfern, Streckenposten und Beauftragten

    insbesondere für:
    – Personenschäden
    – Sachschäden
    – Vermögensschäden
    – Folgeschäden

    Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auch für:
    – vertragliche Ansprüche
    – deliktische Ansprüche
    und auch bei leichter Fahrlässigkeit.

  2. Haftungsbeschränkung (zwingendes Recht)
    Eine Haftung besteht ausschließlich im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften und ist – soweit zulässig – auf Fälle von:
    – grober Fahrlässigkeit
    – Vorsatz
    beschränkt.
  3. Verzicht auf Ansprüche Dritter
    Der Unterzeichner verpflichtet sich, keine Ansprüche Dritter gegen oben genannte Personen oder Organisationen geltend zu machen bzw. solche Ansprüche vollumfänglich zu übernehmen und schad- und klaglos zu halten.7. Eigenverantwortung
    Der Unterzeichner bestätigt:
    – körperlich und gesundheitlich geeignet zu sein
    – über ausreichende fahrerische Fähigkeiten zu verfügen
    – nur ein technisch einwandfreies Fahrzeug zu verwenden
    – vollständige und geeignete Schutzkleidung zu tragen8. Sicherheitsanweisungen
    Allen Anweisungen des Veranstalters und des Personals ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
    Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein sofortiger Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung.

    9. Ausschluss bei Verstößen
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Betrieb auszuschließen.

    10. Zuschauer und Begleitpersonen
    Der Unterzeichner erklärt, auch für mitgebrachte Begleitpersonen verantwortlich zu sein.
    Diese betreten das Gelände ebenfalls auf eigene Gefahr.

    11. Datenschutz (DSGVO)
    Der Unterzeichner stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu, insbesondere:
    – Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten
    – fahrzeugbezogene Daten
    – Ergebnis- und Veranstaltungsdaten

    Zweck:
    – Veranstaltungsabwicklung
    – Sicherheit
    – Veröffentlichung von Ergebnislisten

    12. Foto- und Videoeinwilligung
    Der Unterzeichner erteilt die ausdrückliche Zustimmung, dass Bild- und Videoaufnahmen:
    – erstellt
    – gespeichert
    – veröffentlicht

    werden dürfen, insbesondere für:
    – Website
    – Social Media
    – Pressearbeit
    Dies erfolgt unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt.

    13. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    14. Gerichtsstand und Recht
    Es gilt österreichisches Recht.
    Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht.

    15. Verbindliche Anerkennung
    Der Unterzeichner bestätigt mit seiner Unterschrift:

– den Inhalt vollständig gelesen zu haben
– diesen verstanden zu haben
– freiwillig und ohne Zwang zuzustimmen