Regeln

GRUNDREGELN FÜR DIE BENÜTZUNG DER MOTOCROSSSTRECKE

Die Benützung der Motocrossstrecke ist ausschließlich Mitgliedern des MCW gestattet.Widerrechtliches Handeln wird als Besitzstörung geahndet!!

Vor dem Befahren der Strecke ist diese unbedingt auf eventuelle Hindernisse zu kontrollieren; das Trainieren erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur auf der vorgegebenen Strecke erlaubt!! Bitte die Rasenflächen nicht befahren!!

ACHTUNG! Training nur an Werktagen gestattet!

TRAININGSZEITEN :
Mai bis  August: von 09:00 bis 19:00Uhr
September bis April: von 10:00 bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang!
Der jeweilige Sonnenuntergang kann in den Tageszeitungen nachgelesen werden.

Bei Teilnahme von Kindern (Automatik und 65ccm) beim Training gilt folgende Regelung: Zu jeder vollen Stunde: 20 Min. Kinder , danach 40 Min. große Klassen!           Alle die in der Kinderzeit fahren haben dann 40 Minuten Pause!

Unterlagsmatten für die Motorräder sind behördlich vorgeschrieben!! Ebenso bitte die Notfallskarte vollständig ausgefüllt im Fahrzeug sichtbar hinterlegen!!

Das Trainieren ausserhalb der Strecke ist strengstens verboten! Fahren nur im Schritttempo!! Ölwechseln ist innerhalb und ausserhalb der Strecke verboten!

Fahren mit nur strassentauglichen Motorrädern verboten! Verletzungsgefahr!!! (durch Scheinwerfer u.Rückspiegel) Fahren nur in der angezeigten Richtung erlaubt!

Für die Reinhaltung der Strecke und des Fahrerlagers ist immer zu sorgen! Jede Person ist verpflichtet, seinen Abfall selbst zu entsorgen!

Bei Verschmutzung wird die Strecke auf unbestimmte Zeit gesperrt!!

Jedes Mitglied ist berechtigt, einen ihm unbekannten Benützer der Strecke auf gültige Mitgliedschaft(Zahlscheinabschnitt) zu kontrollieren! Sollte der Betroffene dies nicht vorweisen können, ist er von der Strecke zu verweisen und dem Vorstand zu melden! (Kennzeichen bitte notieren, Datum,Uhrzeit)!

Herr Ewald Raab ist berechtigt jeden Fahrer zu kontrollieren!

Jeder Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass er für jede Art von Schaden den er verursacht, persönlich bzw. sein Rechtsnachfolger verantwortlich ist. Für etwaige Folgen muss er selbst aufkommen. Er verpflichtet sich, gegenüber dem Veranstalter keine wie immer gearteten Schadensansprüche zu erheben. Weiters verpflichtet sich jeder Fahrer (inkl. Betreuer) sich den Anordnungen zu unterwerfen um optimale Sicherheit zu gewährleisten! Eltern haften für ihre Kinder!

Das Schloss muss nach dem Öffnen wieder eingehängt und die Nummer verdreht werden um auszuschließen, dass Nichtmitglieder in den Besitz der Nummer kommen!

Die  Nummer  darf  nur  an  Mitglieder  des  MCW  weitergegeben  werden!

Die Mitglieder werden ersucht die Regeln auch hinsichtlich der Lärmentwicklung einzuhalten, um die Beschwerden der Anrainer und der Jägerschaft in Grenzen zu halten!! !! Eine Missachtung führt zum sofortigen Clubausschluss!! Fahrten am Asphalt zum Reinigen der Reifen sind wegen der Wegverschmutzung verboten! Bitte nicht vergessen, der letzte Fahrer muss das Einfahrtstor verschliessen!!

Der Vorstand des MCW